Digitale Schule der Zukunft

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Unsere Schule beteiligt sich am Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ (DSDZ). Dieses Programm unterstützt den Erwerb eines iPads mit einem finanziellen Zuschuss des Freistaats in Höhe von maximal 350 €. Die Förderung richtet sich ausschließlich an  die Jahrgangsstufe 10, während jüngere Schülerinnen und Schüler weiterhin auf von der Gemeinde finanzierte Geräte zurückgreifen können. Ältere Jahrgänge sind aufgrund der Förderbedingungen nicht antragsberechtigt.

Mit dem Eintritt in die Jgst. 11 können die geförderten Geräte in der Regel im Rahmen unseres schulischen Bring-Your-Own-Device-Modells genutzt werden.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, ein eigenes Gerät anzuschaffen; die vorhandenen schulischen Leihgeräte können weiterhin verwendet werden.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe 10 detaillierte Informationen zur Förderung.

Für den Erhalt der Förderung ist es wichtig, alle Hinweise zur Antragstellung zu beachten. Antworten auf häufige Fragen sowie detaillierte Informationen zu Ablauf und Formularen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Kultusministeriums.

Häufig gestellte Fragen zur DSDZ-Förderung

Allgemeine Förderbedingungen am Gymnasium Grünwald

Jeder Schüler bzw. jeder Schülerin der Jgst. 10 des Gymnasiums Grünwald kann einmalig die Förderung beantragen.

Die Förderung umfasst am Gymnasium Grünwald das Tablet, eine dazu passende Tastatur und einen digitalen Stift.

Neugeräte

  • Eine Information zu den genauen Mindestkriterien erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten der Jgst. 10 zu Beginn des jeweiligen Schuljahres über das Elternportal.

Refurbished-Geräte:

  • Eine Kauf von gebrauchten Geräten ist möglich. Jedoch ist der Kauf auf gewerblichen Händler beschränkt. Dieser muss einer Garantie von mindestens einem Jahr für das Gerät übernehmen.

Die Geräte werden als nicht lernmittelfreies Lernmittel für schulische Zwecke genutzt. Da es sich um Privatgeräte handelt, können sie im Gegensatz zu den gemeindefinanzierten Geräten aber auch zu Hause für private Zwecke verwendet werden

Das Gymnasium Grünwald hat in Abstimmung mit der Gemeinde Grünwald für die zu beschaffenden mobilen Endgeräte schulspezifische Mindestkriterien festlegt. Hierbei wurde insbesondere die Kompatibilität mit der vorhandenen und geplanten IT‑Bildungsinfrastruktur der Schule berücksichtigt.

Falls Sie sich entscheiden, ein staatlich gefördertes Gerät für Ihr Kind zu erwerben, ist das gemeindeeigene iPad samt Tastatur und Pencil am Ende der Jgst. 10 an die Schule zurückzugeben.

In diesem Fall kann ihr Kind das von der Gemeinde Grünwald finanzierte iPad bis zum Ende des Besuchs des Gymnasium Grünwald natürlich weiterhin nutzen.

Im Rahmen von DSDZ geförderte Geräten können ab Jgst. 11 von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht benutzt werden. 

Kauf des Gerätes

Geräte, die nach dem Versand der ersten Elterninformation im jeweiligen Schuljahr gekauft wurden und die o.g. Mindestkriterien einhalten sind förderfähig. Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Geräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen unseres Gymnasiums. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Über den letzten Tag der Antragsstellungsfrist im jeweiligen Schuljahr informieren wir sie über das Elternportal.

Das Gerät sollte laut Rechnung zum Eigentum der Erziehungsberechtigten beschafft worden sein. Es spielt dabei keine Rolle, wer die Zahlung geleistet hat. 

Wichtig: Die Rechnung darf nicht auf eine Firma ausgestellt sein. 

Beantragung der Förderung

  1. Im zweiten Quartal werden die von Ihnen auf der Internetseite bayern.de ausgefüllten Anträge von uns bearbeitet. Dort können Sie dann auch und die notwendigen Belege (Kaufnachweis, Zahlungsbeleg) hochladen bzw. finden Sie die Nummer der Hotline bei Fragen zur Antragsstellung. Über den genauen Startzeitpunkt der Antragsbearbeitung werden Sie zu Beginn des neuen Jahres informiert.
  2. Der online ausgefüllte Antrag wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
  3. Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
  4. Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die in Papier beim Landesamt für Schule eingehen, nicht bearbeitet werden können. Es handelt sich um einen rein digitalen Prozess.

Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.

Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.

Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, ist über den Formularserver keine Kontaktaufnahme mit der Schule möglich. Wenden Sie sich bei Änderungen bitte direkt an die Schule (dsdz@gymnasium-gruenwald.de).

Eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/schulleitungen-steuerungsgruppen/weiterfuehrende-schulen/material. Sollten Sie eine weiter Förderung benötigen, kommen Sie bitte auf die Schulleitung zu.

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